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OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18 |
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Abweisung der Arzthaftungsklage mangels des Nachweises von Aufklärungs- und Behandlungsfehlern bei der operativen Entfernung eines großen intrakraniellen Menigeoms
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.02.2018 - 4 O 121/13
- OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 2007, 2771 Rn. 17).In einem solchen Fall darf der Tatrichter nicht alleine auf Grund der Unmöglichkeit der persönlichen Anhörung eine dem Patienten nachteilige Wertung vornehmen (BGH NJW 2007, 2771 Rn. 19).
- BGH, 17.12.1991 - VI ZR 40/91
Aufklärungspflicht bei Blutübertragung
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
cc) Die Klägerin musste auch nicht über die Möglichkeit einer späteren Operation nach einer Eigenblutspende als Alternative zur sofortigen Operation mit einer etwaigen Fremdbluttransfusion aufgeklärt werden (vgl. zu dieser Behandlungsalternative BGH VersR 1992, 314).(1) Zwar dürfte eine Pflicht der Beklagten zur Aufklärung über die Möglichkeit eines substitutionspflichtigen Blutverlusts entgegen der Ansicht des Landgerichts zu bejahen sein (vgl. BGH VersR 1992, 314).
- BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13
Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Der Senat verkennt nicht, dass die Nichterwähnung des Todesrisikos in der Aufklärungsdokumentation eine negative Indizwirkung besitzt (vgl. BGH NJW 2014, 1527 Rn. 13).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02
Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Je nach den Vorkenntnissen des Patienten von dem bevorstehenden Eingriff kann bei stationärer Behandlung eine Aufklärung im Verlauf des Vortags grundsätzlich genügen, wenn sie zu einer Zeit erfolgt, zu der sie dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts erlaubt (BGH NJW 2003, 2012, 2013). - BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17
Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Zur Grundaufklärung gehört in aller Regel auch ein Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet (BGH VersR 2019, 1022 Rn. 13-15 mwN). - BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Die Aufklärungspflicht setzt weiter voraus, dass das Risiko für den Laien überraschend ist (…zum Ganzen: BGH VersR 2017, 100 Rn. 10; NJW 2007, 217 Rn. 12). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Belastungen, Risiken oder Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH NJW 2005, 1718 und jetzt § 630e Abs. 1 Satz 3 BGB). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Die zusätzliche Kontrolle ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen, obwohl der entsprechende Vortrag der Beklagten neu ist und ein Zulassungsgrund gemäß § 531 Abs. 2 ZPO fehlt (vgl. BGH NJW 2005, 291, 292 f.). - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10
Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Es handelt sich um eine juristische Wertung, die allerdings in den Ausführungen eines Sachverständigen ihre tatsächliche Grundlage finden muss (BGH NJW 2012, 227 Rn. 8 f.). - BGH, 11.10.2016 - VI ZR 462/15
Arzt- und Krankenhaushaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2020 - 3 U 40/18
Die Aufklärungspflicht setzt weiter voraus, dass das Risiko für den Laien überraschend ist (zum Ganzen: BGH VersR 2017, 100 Rn. 10;… NJW 2007, 217 Rn. 12). - BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick …
- BGH, 22.10.2019 - VI ZR 71/17
Schließen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung …